Nachhaltigkeit ist längst kein optionales Thema mehr, sie steht im Mittelpunkt globaler, europäischer und nationaler Regulierungen. Auch im Gesundheitssektor gewinnt sie zunehmend an Bedeutung. Für uns als Unternehmen bedeutet dies, ökologische, soziale und wirtschaftliche Aspekte stärker in den Fokus zu rücken, um den steigenden Anforderungen gerecht zu werden. Als zentraler Akteur in der Krankenhausversorgung beschäftigen wir uns intensiv mit den relevanten Nachhaltigkeitsvorgaben. Auf dieser Seite finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Regelungen, die uns betreffen, sowie deren Auswirkungen auf die Einkaufs- und Logistikprozesse im Gesundheitswesen.
Weltweiter Schutz der Menschenrechte und Umsetzung globaler Umweltstandards – dazu soll das Lieferkettengesetz beitragen. Es verpflichtet Unternehmen, menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten. Ziel ist es, Risiken vorzubeugen, zu minimieren bzw. ganz zu vermeiden. Es regelt damit erstmals die Pflichten von Unternehmen in Bezug auf ihre weltweiten Lieferketten. Mit dem Gesetz rückt auch für uns und unsere Kooperationspartner die Supply Chain verstärkt in den Fokus. Waren bisher insbesondere Produktpreise und Verfügbarkeit die Sorge der Krankenhäuser, geht es nun auch darum, unter welchen Arbeits- und Umweltbedingungen Medizinprodukte und Arzneimittel hergestellt werden.
Wer ist vom LkSG betroffen?
Seit 2024 gültig für alle deutschen Unternehmen, die mehr als 1.000 (Konzern-)Arbeitnehmer*innen in Deutschland beschäftigen. Es gilt eine Bemühenspflicht und keine Garantiehaftung.
Die Sorgfaltspflichten im Überblick:
Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) wurde im März 2024 durch die Europäische Union beschlossen. Sie formuliert länderübergreifend eine einheitliche und verbindliche Regelung, die Unternehmen, welche in der EU tätig sind, verpflichtet, den Schutz von Menschenrechten und Umwelt in ihrer Lieferkette zu verfolgen. Konzeptionell baut die CSDDD auf dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) auf, erweitert dieses aber insbesondere um umweltbezogenen Sorgfaltspflichten.
Wer ist von der CSDDD betroffen?
Die Richtlinie betrifft größere Unternehmen innerhalb der EU sowie ausländische Unternehmen, die in der EU tätig sind.
EU-Unternehmen:
Außereuropäische Unternehmen:
Die Umsetzung der CSDDD erfolgt ab 2027 schrittweise, beginnend mit den größten Unternehmen. Kleinere Unternehmen werden nach einer gewissen Übergangszeit ebenfalls in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen.
Über das LkSG hinaus - Erweiterte Anforderungen:
Erweiterung der umweltbezogenen Sorgfaltspflichten im Vergleich zum LkSG:
Neu hinzugekommen:
Im Juni 2023 ist die Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten in Kraft getreten.
Die Verordnung zielt darauf ab, die Einfuhr, Ausfuhr und den Verkauf von Produkten in der EU zu verhindern, die mit Entwaldung in Verbindung stehen. Somit ist das Ziel der EUDR, die globale Entwaldung und Waldschädigung zu bekämpfen. Dies soll sowohl zur Eindämmung des Klimawandels als auch zum Schutz der biologischen Vielfalt/Biodiversität beitragen.
Welche Produkte fallen unter die EUDR?
Die Verordnung gilt für eine Vielzahl von Rohstoffen und daraus hergestellten Produkten. Dazu gehören:
Die Verordnung betrifft darüber hinaus auch bestimmte Produkte, die aus diesen Rohstoffen hergestellt werden (bspw. Schokolade, Lederwaren, Möbel, Papierprodukte, etc.), s. Annex I der Verordnung.
Wer ist von der EUDR betroffen?
Die EUDR findet ab 2025 Anwendung. Der Geltungsbereich wird schrittweise ausgeweitet.
Ab 30.12.2025 große Unternehmen, die mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen:
Ab 30.06.2026 kleine Unternehmen, die mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen:
Die EUDR ist zudem produktbasiert. Betroffen ist jedes Unternehmen, das Produkte oder Rohstoffe handelt, die in den Anwendungsbereich der EUDR fallen.
Marktteilnehmer: Unternehmen, die relevante Erzeugnisse in der EU importieren oder von dort exportieren
Händler: Unternehmen, die relevante Erzeugnisse auf dem Markt bereitstellen
Was sind die Kernanforderungen der EUDR?
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist eine EU-Richtlinie, die im November 2022 vom EU-Parlament verabschiedet wurde und die Unternehmen verpflichtet, ausführliche Berichte über ihre Nachhaltigkeitsstrategie und -leistung zu veröffentlichen. Im Gegensatz zur vorherigen Non-Financial Reporting Directive (NFRD) erfordert die CSRD detailliertere und standardisierte Informationen über ökologische, soziale und Governance-bezogene (ESG) Faktoren. Darüber hinaus soll die Transparenz für Stakeholder gefördert werden, um eine Umorientierung auf nachhaltige Technologien und Investitionen zu unterstützen.
Wer ist von der CSRD betroffen?
Zeitplan
Die CSRD wird seit 2024 schrittweise eingeführt, beginnend mit den größten Unternehmen. Kleinere Unternehmen werden in den nächsten Jahren einbezogen.
Was sind die Kernanforderungen?