Nutzungsbedingungen

  1. Geltungsbereich und definitionen
    1. Diese Nutzungsbedingungen für das Kooperationsportal Sana eOne – im Folgenden „Kooperationsportal-NB“ genannt – der Sana Einkauf & Logistik GmbH mit Sitz in Ismaning – diese Gesellschaft im Folgenden „SEL“ genannt – gelten für die Nutzung des webbasierten zentralen Kooperationsportals Sana eOne – im Folgenden „Kooperationsportal“ genannt – durch den gewerblich handelnden oder selbständig tätigen Vertragspartner – dieser im Folgenden „Nutzer“ genannt.
    2. Innerhalb des über das öffentliche Internet erreichbaren Kooperationsportals stellt SEL den als Einrichtung des SanaEinkaufsverbunds handelnden Kooperationspartnern sowie weiteren Vertragspartnern der SEL Informationen sowie diverse Funktionalitäten und Dienste für den Einkauf und die Logistik im Gesundheitswesen zur Verfügung. Die innerhalb des Kooperationsportals jeweils vorhandenen Funktionalitäten und Dienste werden im Folgenden zusammenfassend „Funktionen“ genannt. Die Kooperationsportal-NB gelten auch für die Nutzung dieser Funktionen durch den Nutzer.
  2. Änderungen der kooperationsportal-nb
    1. SEL kann die Kooperationsportal-NB jederzeit mit Wirksamkeit auch innerhalb des bestehenden Vertragsverhältnisses unter Einhaltung des nachfolgenden Verfahrens ändern.
    2. Über Änderungen der Kooperationsportal-NB wird SEL den Nutzer mindestens 4 Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten der Änderungen per E-Mail oder in dem hierfür vorgesehenen Bereich des Kooperationsportals in Kenntnis setzen. Der Nutzer kann den Änderungen innerhalb von 4 Wochen ab Zugang der Mitteilung hierüber schriftlich oder per E-Mail widersprechen. Erfolgt kein Widerspruch und setzt der Nutzer die Nutzung des Kooperationsportals nach Ablauf der Widerspruchsfrist fort, so gelten die Änderungen für die Nutzung ab Fristablauf als wirksam vereinbart.
  3. Zugang zu dem kooperationsportal; Einrichtung des zugangs; Verantwortung für die zugangsdaten
    1. Der Zugang zu dem Kooperationsportal und die Nutzung der dort verfügbaren Funktionen sind jeweils erst nach Anmeldung (Log-In) durch den Nutzer über den zentralen Anmelde- bzw. Identifizierungsdienst möglich.
    2. Vor der erstmaligen Nutzung des Kooperationsportals bedarf es einer Einrichtung des Nutzer-Zugangs durch SEL. Die hierfür etwaig erforderlichen und insofern durch SEL abgefragten Angaben sind durch den Nutzer wahrheitsgemäß zu erteilen. In der Regel erfolgt die Einrichtung für den/die durch den Nutzer hierfür namentlich benannten Personen (vgl. Ziff. 3.4).
      Nach Abschluss der Einrichtung schaltet SEL den Zugang für den Nutzer frei und informiert den Nutzer über die Freischaltung. Die durch SEL mitgeteilten Zugangsdaten sind durch den Nutzer im Rahmen des ersten Log-Ins zu verwenden und sodann – soweit technisch möglich – unverzüglich zu ändern.
    3. Der Zugang zu dem Kooperationsportal und die Nutzung der dort verfügbaren Funktionen sind dem Nutzer allein in seiner Eigenschaft als gewerblich und/oder selbständig beruflich handelnde natürliche oder juristische Person gestattet (Unternehmer i. S. d. § 14 BGB).
      Verbrauchern (i. S. d. § 13 BGB) sind der Zugang zu dem Kooperationsportal sowie die Nutzung der dort verfügbaren Funktionen ausdrücklich untersagt.
    4. Soweit es sich bei dem Nutzer um eine juristische Person handelt, darf die Anmeldung innerhalb des Kooperationsportals und die Nutzung der Funktionen ausschließlich durch solche natürlichen Personen erfolgen, die hierzu durch den Nutzer und/oder durch SEL ermächtigt wurden (z. B. gegenüber SEL namentlich benannte Mitarbeiter des Nutzers) und insofern zur Nutzung des Kooperationsportals mit Wirkung für und gegen den Nutzer befugt sind.
    5. Es liegt in der Verantwortung des Nutzers,

      a) seine Zugangsdaten geheim zu halten und unbefugten Dritten nicht zugänglich zu machen, sowie

      b) sicherzustellen, dass die Nutzung des Kooperationsportals und der darauf verfügbaren Funktionen ausschließlich durch den Nutzer und/oder durch die von ihm und/oder SEL hierzu berechtigten Personen erfolgt.

      Der Nutzer haftet für jedwede Nutzung und/oder sonstige Aktivität, die unter Verwendung seiner Zugangsdaten durchgeführt wird.
      Steht zu befürchten, dass unbefugte Dritte von den Zugangsdaten Kenntnis erlangt haben oder erlangen werden, hat der Nutzer SEL unverzüglich zu informieren.
  4. Nutzung und nutzungsverbote; Keine vertragsabschlüsse innerhalb des portals
    1. Die Berechtigung des Nutzers nach diesen Kooperationsportal-NB beschränkt sich auf den Zugang zu dem Kooperationsportal und auf die Nutzung der dort verfügbaren Funktionen zu eigenen Zwecken während der Vertragslaufzeit und gemäß den Bestimmungen dieser Kooperationsportal-NB.
    2. Die Verfügbarkeit von Funktionen kann abhängig sein von den dem Nutzer und/oder den durch ihn und/oder SEL zur Nutzung berechtigten Personen zugewiesenen Berechtigungen im Rahmen innerhalb des Kooperationsportals etwaig vorhandener Berechtigungskonzepte. Zudem können länderspezifische Unterschiede und Einschränkungen bestehen.
    3. Jegliche Eröffnung des Zugangs zu dem Kooperationsportal gegenüber Wiederverkäufern oder sonstigen Dritten sowie jede anderweitige Durchreichung von innerhalb des Kooperationsportals verfügbaren Funktionen an Dritte sind dem Nutzer untersagt.
      Nicht erfasst von diesem Verbot ist die zeitlich befristete Überlassung der eigenen Nutzung an Dritte (z. B. externe Lieferanten), soweit diese Dritten die Nutzung in Stellvertretung und/oder im Auftrag des Nutzers an dessen Stelle allein für diesen und gemäß diesen Kooperationsportal-NB berechtigt ausüben, ohne dass diese Dritten gleichzeitig eigene Lieferungen und/oder Leistungen mittels der Nutzung des Kooperationsportals erbringen.
    4. Der Nutzer ist dafür verantwortlich, dass die Nutzung des Kooperationsportals durch ihn, seine Mitarbeiter und die etwaig durch ihn zur Nutzung berechtigten Dritten nicht gegen geltendes Recht verstößt und auch nicht anderweit missbräuchlich erfolgt.
      Insbesondere sind die folgenden Handlungen untersagt:

      a) Das Hochladen und/oder die Übermittlung von Inhalten, die gesetzlich geschützt oder mit Rechten Dritter (z.B. Urheberrechte) belastet sind, ohne hierzu ausdrücklich und nachweisbar berechtigt zu sein,

      b) das Hochladen und/oder die Übermittlung gegen Datenschutzrecht und/oder gegen strafrechtliche Vorschriften verstoßender Inhalte, und/oder

      c) das Hochladen und/oder die Übermittlung sitten- und/oder gesetzeswidriger (z. B. rassistischer, gewaltverherrlichender, obszöner, beleidigender oder diffamierender) Inhalte.

    5. Soweit innerhalb des Kooperationsportals Produkte oder Leistungen von SEL, von Benutzern des Kooperationsportals und/oder von Dritten dargestellt werden, versteht sich diese Darstellung im Zweifel nicht als verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags, sondern nur als unverbindlicher Online-Katalog.
    6. Soweit der Nutzer über das Kooperationsportal Angebote von SEL, von anderen Benutzern des Kooperationsportals und/oder von Dritten anfordern und/oder kostenpflichtige Produkte oder Leistungen anfragen kann, so bestimmen sich die diesbezüglichen Preise, Vergütungen und Modalitäten sowie das Verfahren zum Vertragsabschluss ausschließlich nach den hierzu zwischen den betreffenden Parteien außerhalb des Kooperationsportals getroffenen Abreden. SEL stellt innerhalb des Kooperationsportals keine Funktionen für Vertragsabschlüsse im elektronischen Geschäftsverkehr zur Verfügung und übernimmt keine aktive Vermittlung von Vertragsabschlüssen.
      Der vorstehende Absatz gilt entsprechend, soweit manche der Funktionen etwaig Lieferungen und/oder Leistungen beinhalten, die außerhalb des Kooperationsportals erbracht werden, oder zu solchen Lieferungen und/oder Leistungen führen.
  5. Bereitstellung und nutzung von inhalten; Nutzungsrechte
    1. Innerhalb des Kooperationsportals stehen etwaig Produktinformationen, Leistungsverzeichnisse, Preisangaben, Veranstaltungshinweise und/oder sonstige Informationen – nachfolgend zusammenfassend „Inhalte“ genannt – zur Einsichtnahme und/oder zum Herunterladen („Download“) zur Verfügung.
    2. Bei den Inhalten kann es sich um eigene solche von SEL handeln, um Inhalte von Benutzern des Kooperationsportals oder um Inhalte sonstiger Dritter (z. B. herstellerseitige Produktinformationen). Inhalte, die nicht von SEL stammen („Drittinhalte“) macht SEL als solche erkennbar, soweit sich dieser Umstand nicht bereits aus dem Drittinhalt selbst ergibt. Soweit es sich bei den Inhalten erkennbar um Drittinhalte handelt, weist SEL hiermit darauf hin, dass SEL zu einer umfassenden Prüfung der Drittinhalte in der Regel nicht in der Lage ist.
      Der Nutzer nutzt derartige Drittinhalte grundsätzlich auf eigenes Risiko. Im Zweifel hat er diese Inhalte kritisch zu hinterfragen und nach Möglichkeit zu validieren, bevor er die betreffenden Inhalte für eigene Zwecke verwendet.
    3. Stellt der Nutzer inhaltliche Fehler oder sonstige Mängel in Bezug auf Inhalte fest, so hat er SEL unverzüglich in Textform zu informieren.
    4. Zum Download bestimmte Inhalte sind entsprechend gekennzeichnet oder durch eine entsprechende Funktion für den Download vorgesehen (z. B. durch einen Download-Button oder durch Vorhaltung in einem für den Download geeigneten Format (z. B. PDF), mit der technischen Möglichkeit des Downloads). Nur derart für den Download vorgesehene Inhalte dürfen durch den Nutzer heruntergeladen werden. An den ordnungsgemäß heruntergeladenen Inhalten erhält der Nutzer jeweils ein einfaches, nicht-ausschließliches Recht zur Nutzung der betreffenden Inhalte zu eigenen Zwecken.
    5. Ein Anspruch des Nutzers auf Verfügbarhaltung der Inhalte innerhalb des Kooperationsportals und/oder auf deren Zugriff durch den Nutzer besteht nicht. SEL kann innerhalb des Kooperationsportals verfügbare Inhalte (im Rahmen der vorhandenen Nutzungsrechte) jederzeit ändern, durch neue Fassungen ersetzen oder aus dem Kooperationsportal entfernen. Auch kann die Eröffnung des Zugangs zu Inhalten ganz oder teilweise abhängig sein von den dem Nutzer (z. B. im Rahmen vorhandener Berechtigungskonzepte) zugewiesenen Berechtigungen.
    6. Soweit als Funktion vorhanden, kann der Nutzer eigene Inhalte in das Kooperationsportal einstellen („Upload“) und dort z. B. innerhalb seines ihm zur Verfügung stehenden geschützten Bereichs vorhalten und/oder anderen Benutzern des Kooperationsportals zugänglich machen.
      Mit dem Einstellen der Inhalte räumt der Nutzer SEL jeweils das nicht-ausschließliche, unentgeltliche und übertragbare Recht ein, diese Inhalte auf den Servern zu speichern, anderen Benutzern des Kooperationsportals (soweit durch den Nutzer innerhalb des Kooperationsportals im Rahmen dafür vorgesehener Funktionen aktiviert) zugänglich zu machen sowie zur Bearbeitung und Vervielfältigung, soweit dies für die Vorhaltung, Anzeige oder Zugänglichmachung der Inhalte und/oder für den Betrieb des Kooperationsportals sonst wie erforderlich ist.
      Mit dem Einstellen und Zugänglichmachen der Inhalte räumt der Nutzer zudem den anderen Benutzern des Kooperationsportals jeweils das nicht-ausschließliche und unentgeltliche Recht ein, diese Inhalte im Rahmen der innerhalb des Kooperationsportals verfügbaren Funktionen abzurufen und/oder herunterzuladen.
      Der Nutzer räumt die vorstehenden Rechte grundsätzlich zeitlich unbefristet (d.h. dauerhaft) ein. Nur soweit durch den Nutzer eingestellte Inhalte von diesem unter Verwendung hierzu verfügbarer Funktionen (z. B. Lösch-Button) wieder entfernt werden, erlöschen die vorstehend eingeräumten Nutzungsrechte mit Wirkung für die Zukunft. SEL bleibt jedoch berechtigt, zu Sicherungs- und/oder Nachweiszwecken erstellte Vervielfältigungen aufzubewahren. Ebenso bestehen bleiben die (anderen Kooperationsportal-Benutzern) an bereits heruntergeladenen Inhalten eingeräumten Rechte.
    7. Der Nutzer ist für die von ihm eingestellten Inhalte voll verantwortlich. SEL ist nicht verpflichtet, die Inhalte auf Vollständigkeit, Richtigkeit, Rechtmäßigkeit, Aktualität, Qualität und Eignung der Inhalte für einen bestimmten Zweck zu überprüfen.
      Mit der Einstellung von Inhalten erklärt der Nutzer gegenüber SEL verbindlich, dass der Nutzer

      a) die Inhalte angemessen auf Vollständigkeit, Richtigkeit, Rechtmäßigkeit, Aktualität, Qualität und Eignung geprüft hat sowie

      b) zum Einstellen der betreffenden Inhalte in das Kooperationsportal und zur Einräumung der o. a. Nutzungsrechte berechtigt und in der Lage ist

    8. SEL behält sich das Recht vor, das Einstellen von Inhalten abzulehnen und/oder bereits eingestellte Inhalte ohne vorherige Ankündigung zu bearbeiten, zu sperren oder zu entfernen, sofern das Einstellen der Inhalte durch den Nutzer oder die eingestellten Inhalte selbst einen Verstoß gegen Ziff. 4.4 oder gegen diese Kooperationsportal-NB im Übrigen darstellen oder konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass es zu einem solchen Verstoß kommen wird. SEL wird hierbei auf die berechtigten Interessen des Nutzers angemessen Rücksicht nehmen und das mildeste Mittel zur Abwehr des Rechtsverstoßes wählen.
  6. Verfügbarkeit des kooperationsportals
    1. Der Nutzer hat keinen Anspruch auf eine durchgängige Verfügbarkeit der unentgeltlich nutzbaren Funktionen. Insbesondere kann SEL jederzeit aufgrund

      a) einer akuten Bedrohung ihrer Daten, Hard- und/oder Softwareinfrastruktur bzw. derjenigen ihrer Vertragspartner durch äußere Gefahren (z. B. Viren, Port-Hacking, Angriffe durch Trojaner), oder aufgrund

      b) einer erheblichen Gefährdung der Sicherheit des Netzbetriebes oder der Netzintegrität

      den Zugang zu den unentgeltlich nutzbaren Funktionen vorübergehend einschränken.
    2. Nur in Bezug auf die innerhalb des Kooperationsportals etwaig verfügbaren entgeltpflichtigen Funktionen gewährleistet SEL eine Verfügbarkeit dieser entgeltpflichtigen Funktionen von 99,0% bei einer Betrachtungsweise über einen 12-Monats-Zeitraum.
      Nicht als Zeiten der Nichtverfügbarkeit gelten einzelne Ausfälle sowie Beeinträchtigungen bei der Erreichbarkeit des Kooperationsportals während der regulären Wartungsfenster und/oder während der dem Nutzer innerhalb des Kooperationsportals mit angemessener Vorlaufzeit angekündigten Wartungs-, Installations- oder Umbauarbeiten, sowie geplante und dem Nutzer mit angemessener Vorlaufzeit angekündigte Abschaltungen oder Außerbetriebnahmen während dieser Zeiten.
      Die regulären Wartungsfenster liegen wochentags zwischen 17:00 und 9:00 Uhr sowie an Wochenenden.
      Nicht als Zeiten der Nichtverfügbarkeit gelten weiter Zeiträume, in welchen das Kooperationsportal aufgrund von technischen oder sonstigen Umständen, die nicht im Einflussbereich von SEL liegen (z. B. höhere Gewalt, Störungen in den Telekommunikationsleitungen, Verschulden Dritter), nicht oder nur eingeschränkt verfügbar ist.
      Nicht als Zeiten der Nichtverfügbarkeit gelten weiter Zeiträume, in welchen SEL aufgrund

      a) einer akuten Bedrohung ihrer Daten, Hard- und/oder Softwareinfrastruktur bzw. derjenigen ihrer Vertragspartner durch äußere Gefahren (z. B. Viren, Port-Hacking, Angriffe durch Trojaner), oder aufgrund

      b) einer erheblichen Gefährdung der Sicherheit des Netzbetriebes oder der Netzintegrität

      den Zugang zu dem Kooperationsportal vorübergehend einschränkt. SEL wird bei einer solchen Entscheidung auf die berechtigen Interessen der Kooperationsportal-Benutzer soweit als möglich Rücksicht nehmen und alles SEL Zumutbare unternehmen, um die Zugangsbeschränkung schnellstmöglich aufzuheben.
    3. Die Verantwortlichkeit von SEL für die verwendeten Komponenten endet an den Datenschnittstellen des Rechenzentrums von SEL bzw. deren Subunternehmer zu den öffentlichen Datennetzen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
  7. Sperrung des zugangs
    1. SEL ist berechtigt, den Zugang des Nutzers zu dem Kooperationsportal und/oder zu einzelnen Funktionen vorübergehend oder dauerhaft zu sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Nutzer gegen diese Kooperationsportal-NB und/oder gegen geltendes Recht verstößt. Bei der Entscheidung über eine Sperrung sowie über deren Dauer wird SEL die berechtigten Interessen des Nutzers angemessen berücksichtigen.
    2. SEL ist berechtigt, den Zugang des Nutzers zu entgeltpflichtigen Funktionen vorübergehend zu sperren, wenn und solange sich der Nutzer mit der Zahlung etwaig fälliger Entgelte in Verzug befindet.
    3. Im Falle einer Sperrung gemäß der vorstehenden Ziff. 7.1 oder 7.2 hat der Nutzer keinen Anspruch auf Rückerstattung etwaig bereits gezahlter Entgelte.
    4. Nach Wegfall des Sperrgrundes wird SEL den Zugang des Nutzers innerhalb eines angemessenen Zeitraums wieder freigeben. Im Fall einer berechtigten dauerhaften Sperrung ist der Nutzer zu einer Nutzung des Kooperationsportals und der darauf verfügbaren Funktionen dauerhaft nicht mehr berechtigt. In beiden Fällen informiert SEL den Nutzer hierüber (z. B. per E-Mail oder mittels einer Nachricht bei einem LogIn-Versuch des Nutzers).
  8. Änderung von funktionen
    1. Inhalt, Umfang und Funktionsweise der innerhalb des Kooperationsportals verfügbaren Funktionen können sich im Verlauf der Nutzung ändern, insbesondere im Rahmen der üblichen Fortentwicklung des Kooperationsportals und/oder der Leistungen von SEL.
    2. Der Nutzer hat keinen Anspruch auf die Beibehaltung unentgeltlich nutzbarer Funktionen in der ihm bekannten Form.
    3. Über Änderungen entgeltpflichtiger Funktionen wird SEL den Nutzer möglichst zeitnah und vor dem geplanten Inkrafttreten der Änderungen schriftlich, per E-Mail und/oder innerhalb des Kooperationsportals in Kenntnis setzen, sofern diese Änderungen nach billigem Ermessen von SEL erhebliche Auswirkungen auf die Nutzung der entgeltpflichtigen Funktionen durch den Nutzer haben.
      Soweit die Änderungen dem Nutzer nicht zumutbar sein sollten, kann er den betreffenden Änderungen innerhalb von 30 Kalendertagen ab Zugang der o. a. Mitteilung schriftlich oder per E-Mail widersprechen. Erfolgt kein Widerspruch und setzt der Nutzer die Nutzung der (ggf. geänderten) entgeltpflichtigen Funktionen nach Ablauf der Widerspruchsfrist fort, so gelten die Änderungen ab Fristablauf als wirksam vereinbart.
      Widerspricht der Nutzer den Änderungen und ist SEL die weitere Bereitstellung der entgeltpflichtigen Funktionen in der unveränderten Form unmöglich oder unzumutbar (z. B. weil eine Änderung aus Sicherheitsgründen zwingend vorgenommen werden muss), so ist SEL zur sofortigen Kündigung der Bereitstellung der betreffenden Funktionen berechtigt.
  9. Entgelte
    1. Soweit nicht etwas anderes vereinbart wird, ist die Nutzung des Kooperationsportals und der darauf verfügbaren Funktionen für den Nutzer unentgeltlich.
      Nur für die Bereitstellung ausdrücklich entgeltpflichtiger Funktionen bezahlt der Nutzer an SEL die (z. B. innerhalb des Kooperationsvertrags) vereinbarten Entgelte.
    2. Vereinbarte Entgelte verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer sowie zuzüglich aller sonstigen etwaig einschlägigen Steuern, Gebühren und sonstigen Abgaben.
  10. Haftung und haftungsbegrenzung
    1. Soweit der Anwendungsbereich des Telekommunikationsgesetzes (TKG) eröffnet ist, ist die Haftung von SEL nach Maßgabe des § 70 TKG begrenzt. Außerhalb des Anwendungsbereichs des TKG richtet sich die Haftung von SEL nach den folgenden Bestimmungen.
    2. SEL haftet nur bei eigenem Verschulden sowie bei Verschulden ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und einfachen Erfüllungsgehilfen.
    3. Sollte dem Nutzer durch die unentgeltliche Nutzung des Kooperationsportals und/oder durch die unentgeltliche Nutzung einzelner Funktionen ein Schaden entstehen, so haftet SEL nur, soweit der Schaden aufgrund der vertragsgemäßen Nutzung des Kooperationsportals und/oder dieser Funktionen entstanden ist, und nur bei Vorsatz (einschließlich Arglist) und bei grober Fahrlässigkeit von SEL bzw. ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder einfachen Erfüllungsgehilfen.
    4. Im Rahmen der Nutzung entgeltpflichtiger Funktionen haftet SEL unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, auch ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und einfachen Erfüllungsgehilfen.
      Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, auf deren Einhaltung der Nutzer vertrauen durfte und deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht (sog. Kardinalpflicht), ist die Haftung von SEL auf die vertragstypisch vorhersehbaren Schäden beschränkt. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
    5. Die Haftung für Datenverlust bzw. Datenvernichtung ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien durch den Nutzer eingetreten wäre.
    6. Die Haftung für Vorsatz (einschließlich Arglist), Personenschäden sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.
    7. Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Angestellten von SEL.
  11. Geheimnisschutz; Datenschutz und datensicherheit
    1. Die Parteien haben alle im Rahmen der Vertragsdurchführung erlangten Informationen und Kenntnisse – insbesondere Geschäftsgeheimnisse nach § 2 Nr. 1 Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG) – und sonstige vertrauliche Informationen – etwa technischer, kommerzieller oder organisatorischer Art sowie sämtliche zum Zweck des Vertrages zur Verfügung gestellten Informationen, insbesondere solche Informationen, die sich aus geschützten Unterlagen ergeben – geheim zu halten und vor unberechtigter Kenntnisnahme, Bekanntgabe, Vervielfältigung, Verwendung und vor sonstigem Missbrauch durch nicht an der Vertragsdurchführung beteiligte Dritte zu schützen („Geheimnisschutzpflicht“).
      Die Parteien sind verpflichtet, alle angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, um der vorstehenden Geheimnisschutzpflicht nachzukommen.
    2. Keine vertraulichen Informationen sind solche Informationen, die von der offenlegenden Partei allgemein veröffentlicht werden oder die allgemein zugängliche Erkenntnisse darstellen.
    3. Sofern SEL sich zur Erbringung der sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Leistungen Dritter bedient, ist SEL berechtigt, vertrauliche Informationen sowie Daten des Nutzers gegenüber diesen Dritten offen zu legen, soweit dies für die vertragsgemäße Leistungserbringung erforderlich ist. SEL wird den/die Dritten auf den Geheimnisschutz und den Datenschutz verpflichten.
    4. SEL ist weiter zur Offenlegung von vertraulichen Informationen sowie von Daten des Nutzers berechtigt, soweit SEL hierzu aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder behördlicher Anordnungen verpflichtet ist, und weiter soweit es sich um Dritte handelt, die gemäß ihrem Beruf zum Geheimnisschutz verpflichtet sind.
    5. Soweit SEL für den Nutzer eine Auftragsverarbeitung (im Sinne des Art. 28 der Datenschutz -Grundverordnung) durchführt, schließen die Parteien eine Vereinbarung über Auftragsverarbeitung.
    6. Jede Partei ist zur gewissenhaften Beachtung und Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen des § 203 StGB verpflichtet – und zwar auch dann, wenn sie keiner der in § 203 Abs. 1 StGB benannten Berufs - und/oder Personengruppen angehört.
    7. Jede Partei trägt in ihrem Verantwortungsbereich die alleinige Verantwortung für die Einhaltung der für sie geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
  12. Verwendung nicht-personenbezogener daten
    1. Soweit SEL im Rahmen der Nutzung des Kooperationsportals durch den Nutzer oder anderweit im Verlauf der Vertragsdurchführung nicht-personenbezogene Daten aus dem Bereich des Nutzers erhält, so darf SEL diese Daten zeitlich unbefristet (z. B. zur Verbesserung des Leistungsangebotes) verarbeiten und verwenden.
    2. Die vorstehende Ziff. 12.1 gilt entsprechend für solche Daten, die durch SEL nach Erhalt derart anonymisiert oder pseudonymisiert werden, dass es sich nicht um personenbezogene Daten handelt
  13. Laufzeit und kündigung; Beendigung der nutzung
    1. Die Bereitstellung und unentgeltliche Nutzung des Kooperationsportals und der darauf unentgeltlich nutzbaren Funktionen kann von jeder Partei ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden.
    2. Die Bereitstellung vereinbarter entgeltpflichtiger Funktionen beginnt mit deren Freischaltung durch SEL. Laufzeit und Kündigung richten sich nach den getroffenen Abreden; im Übrigen gelten diesbezüglich die gesetzlichen Regelungen.
    3. Das Recht der Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
    4. Mit Wirksamwerden der Kündigung endet das Recht des Nutzers zu der Nutzung der von der Kündigung betroffenen Funktionen und SEL ist berechtigt, den Zugang zu diesen Funktionen zu sperren. Im Falle der Kündigung des gesamten Vertragsverhältnisses ist SEL berechtigt, den Zugang zu de m Kooperationsportal zu sperren.
      SEL ist weiter berechtigt, nach Ablauf von 30 Kalendertagen ab Wirksamwerden der Kündigung , die Löschung aller zu den betreffenden Funktionen gehörenden und von der Kündigung betroffenen Daten des Nutzers vorzunehmen, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
    5. Das Recht des Nutzers zu der Nutzung des Kooperationsportals endet in jedem Fall automatisch, sobald der Nutzer nicht mehr zu dem Sana -Einkaufsverbund gehört (insb. aufgrund der Beendigung eines zwischen SEL und dem Nutzer etwaig bestehenden Kooperationsvertrags, gleich aus welchem Grund er beendet wird) und auch sonst kein Vertragsverhältnis über eine Teilnahme an der Kooperation (z. B. als externer Zulieferer) zwischen dem Nutzer und SEL besteht, das gleichzeitig zu einer Nutzung des Kooperationsportals gemäß diesen Kooperationsportal-NB berechtigt.
      In diesem Fall ist SEL berechtigt, den Zugang zu dem Kooperationsportal zu sperren. Ziff. 13.4 Abs. 2 gilt entsprechend.
  14. Schlussbestimmungen
    1. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen SEL und dem Nutzer gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf (CISG).
    2. Gerichtsstand ist das für den Sitz von SEL örtlich und sachlich zuständige Gericht. SEL ist jedoch auch berechtigt, am Hauptsitz des Nutzers Klage zu erheben.
    3. Erfüllungsort ist für beide Parteien der Sitz von SEL.